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Die Geburtsprämie bekommt jedes Kind, das seinen ersten Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat. Sie beträgt 1.163,14 EUR pro Kind. Die Eltern können den Antrag ab dem sechsten Monat der Schwangerschaft stellen. Dafür brauchen Sie ein ärztliches Attest. Die Zahlung kann zwei Monate vor dem ausgezählten Geburtsdatum erfolgen. Wenn das Kind geboren wurde, sollten Sie die Geburtsbescheinigung oder eine Geburtsurkunde schnellstmöglich zuzuschicken. Wenn Sie die Geburtsprämie bekommen haben, brauchen Sie keinen weiteren Antrag auf Kindergeld zu stellen. Das Ministerium prüft Ihr Anrecht automatisch.
Für die Antragstellung und weitere Informationen wenden Sie sich an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.
Sie können den Antrag auf Kindergeld nach der Eintragung im Nationalregister (sobald die Polizei Ihren Wohnsitz überprüft hat) einreichen. Den Antrag auf Kindergeld finden Sie hier. Der Antrag ist beim Ministerium einzureichen:
Fügen Sie dem Antrag eine Kopie der Bescheinigung des temporären Schutzes bei.
Um Recht auf den Sozialzuschlag zum Kindergeld zu eröffnen, ist bei der Krankenkasse die Erhöhte Beteiligung der Gesundheitspflegeversicherung zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass zur Auszahlung des Kindergeldes der Empfänger, d.h. in der Regel die Mutter, Inhaber des angegebenen Kontos sein muss. Eine Vollmacht auf ein Konto reicht nicht aus.
Das Recht auf Kindergeld wird immer im Folgemonat nach Erfüllung der Bedingungen eröffnet. Beispielsweise kann bei Eintragung im Nationalregister im März frühestens ab April das Recht auf Kindergeld eröffnet werden.
Das Recht auf Kindergeld ist von der Geburt an bis zum Alter von 18 Jahren bedingungslos (für Kinder mit einer Beeinträchtigung, bis sie 21 Jahr alt sind). Nachdem erwachsene Kinder das Alter von 18 bzw. 21 Jahren erreichen, erhalten sie unter gewissen Bedingungen bis zum 25. Lebensjahr finanzielle Unterstützung. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, prüft das Ministerium Ihr Anrecht auf Kindergeld und evtl. Ihr Anrecht auf Zuschläge.
Beträge (Stand August 2022)
Für die Antragstellung und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Ministerium. Informationen zum Kindergeld für Menschen aus der Ukraine werden in den nächsten Tagen auch auf der Webseite www.ostbelgienfamilie.be veröffentlicht.
Fachbereich Familie und Soziales (Formulare)
Kaperberg 6
4700 Eupen
Tel.: +32 (0)87 789 920
familienleistungen@dgov.be
Das Öffentliche Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) gewährt finanzielle oder materielle Hilfen. Wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, ein menschenwürdiges Leben zu führen, kann Ihnen das ÖSHZ Ihrer Gemeinde helfen. Wenn Sie den Status des temporären Schutzes erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Sozialhilfe (d. h. auf finanzielle Hilfe) stellen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Das ÖSHZ ihrer Gemeinde kann Sie auch zu folgenden Themen beraten:
Zögern Sie also nicht, dem Sozialarbeiter Ihre Situation und Ihre Probleme zu erklären.
An de Bareer 13
4770 Amel
Tel.: +32 (0)80 34 81 37
Zum Brand 40
4750 Weywertz
Tel.: +32 (0)80 44 00 91
Limburgerweg 5
4700 Eupen
Tel.: +32 (0)87 63 89 50
Hauptstraße 12
4760 Büllingen
Tel.: +32 (0)80 64 00 23
Lindenallee 29
4790 Burg-Reuland
Tel.: +32 (0)80 32 90 07
Maxstraße 9-11
4721 Neu-Moresnet
Tél.: +32 (0)87 63 99 60
Kirchstraße 36
4710 Lontzen
Tel.: +32 (0)87 89 80 40
Burgstraße 42
4730 Raeren
Tel.: +32 (0)87 85 89 51
Wiesenbach 5
4780 St.Vith
Tel.: +32 (0)80 28 20 30
Eintragung als Arbeitssuchender: wenn Sie den temporären Schutz-Statut bekommen haben, und falls Sie noch keine Arbeit haben und gerne arbeiten möchten, sollten Sie sich beim Arbeitsamt der DG als Arbeitssuchender eintragen lassen.
Das Arbeitsamt kann Ihnen helfen:
Auf der Webseite des Arbeitsamtes gibt es auch ein Jobportal mit vielen Stellenangeboten. Das Arbeitsamt bietet auch qualifizierende Ausbildungen und Sprachkurse an.
Eine Interim-Agentur stellt Unternehmern für Arbeitsverträge kurzer Dauer Arbeitskräfte zur Verfügung. Ein Unternehmen, das kurzfristig Arbeitskräfte sucht, wendet sich an die Interim-Agentur, um Arbeitnehmer zu finden. Die Interim-Agentur entsendet dann “ihre” Arbeitskräfte in das Unternehmen. Sie schließen also einen Arbeitsvertrag mit der Agentur ab.
Sie haben die gleichen Rechte, wie die anderen Angestellten des Betriebes haben (Lohn, Prämien, Feiertage, usw.). Auch wenn Sie den Arbeitsvertrag mit der Agentur unterschreiben, ist das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, für die Arbeitsregelung und Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig.
Die Einschreibung in einer Interim-Agentur ist kostenlos. Der Arbeitnehmer kann zwischen zwei Arbeitsverträgen Arbeitslosengeld beziehen. In Ostbelgien gibt es verschiedene Interim-Agenturen. Die Adressen der Agenturen in der DG finden sie hier.
Stellenangebote finden Sie in den Regional- und Tageszeitungen sowie online:
Leider nutzen Menschen immer wieder die Unkenntnis oder prekäre Situation von Flüchtlingen, um diese auszubeuten. Der Föderale Öffentliche Dienst für Beschäftigung hat aus diesem Grund einen Informationsflyer erstellt (in Englisch, Ukrainisch und Russisch) um mögliche Opfer von Ausbeutung zu informieren.
Information auf Englisch: https://emploi.belgique.be/sites/default/files/content/documents/CAMPAGNE_OEKRAINE_UK.pdf
Information auf Ukrainisch: https://emploi.belgique.be/sites/default/files/content/documents/CAMPAGNE_OEKRAINE.pdf
Information auf Russisch: https://emploi.belgique.be/sites/default/files/content/documents/CAMPAGNE_OEKRAINE_RUS.pdf
Hier schonmal ein paar Tipps, worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine Arbeit annehmen:
Ihr Verdienst sollte nicht unter 9€/Stunde (Brutto) liegen
Diese Tipps gelten für „normale“ Arbeitsverträge. Im Horeka Bereich oder wenn Sie Student sind und nur gelegentlich arbeiten, gelten besondere Regeln.
Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Arbeit die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, können Sie sich an die Arbeitsinspektion oder eine Gewerkschaft wenden (z.B. CSC, FGTB oder CGSLB).
Sollten Sie Eingliederungseinkommen oder Sozialhilfe erhalten, dann unterstützt der DSBE Ihres Sozialhilfezentrums Sie bei der Arbeitssuche. Wenden Sie sich diesbezüglich an ihren Sozialarbeiter/ihre Sozialarbeiterin.
Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland einen Sekundarschulabschluss oder einen akademischen Abschluss erlangt haben, sollten Sie Ihre Diplome gleichstellen lassen. Bei dieser Prozedur wird der ausländische Studiennachweis des Antragstellers mit einem Studiennachweis des belgischen Bildungssystems verglichen. Insofern diese Vergleichbarkeit besteht, wird dies dem Antragsteller bescheinigt.
Eine Diplomgleichstellung hilft Ihnen:
Wichtig: Wenn Sie studieren möchten, ist für die Diplomgleichstellung jeweils die Gemeinschaft zuständig, in der sich die Ausbildungseinrichtung (Hochschule oder Universität) befindet, bei der Sie sich einschreiben möchten.
Dem formlosen Antrag auf Gleichstellung im Sekundarschulbereich muss der Antragsteller eine Abschrift des Zeugnisses (sowie eventuell eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer) und eine Kopie des Ausweises beifügen.
Das Verfahren dauert zwei bis vier Wochen und besteht aus vier Schritten:
Alle Informationen zur Gleichstellung von Diplomen erhalten Sie an dieser Adresse:
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Melanie Kohn
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Tel.: +32 (0)87 596 364
E-Mail: melanie.kohn@dgov.be
Dem Antragsformular müssen unter anderem folgende Dokumente beigefügt werden:
Abhängend von der Gleichstellungsart:
Das Verfahren nimmt mindestens vier bis sechs Monate in Anspruch und beinhaltet folgende Schritte:
Das Antragsformular finden Sie hier.
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+32 (0)497 52 27 83 · info-ukraine@roteskreuz.be
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