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        Arbeit

      • Kindergeld

        Bei der Geburt und danach

        Die Geburtsprämie 

         

        Die Geburtsprämie bekommt jedes Kind, das seinen ersten Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat. Sie beträgt 1.163,14 EUR pro Kind. Die Eltern können den Antrag ab dem sechsten Monat der Schwangerschaft stellen. Dafür brauchen Sie ein ärztliches Attest. Die Zahlung kann zwei Monate vor dem ausgezählten Geburtsdatum erfolgen. Wenn das Kind geboren wurde, sollten Sie die Geburtsbescheinigung oder eine Geburtsurkunde schnellstmöglich zuzuschicken. Wenn Sie die Geburtsprämie bekommen haben, brauchen Sie keinen weiteren Antrag auf Kindergeld zu stellen. Das Ministerium prüft Ihr Anrecht automatisch.

         

        Für die Antragstellung und weitere Informationen wenden Sie sich an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.

        Das Kindergeld 

         

        Sie können den Antrag auf Kindergeld nach der Eintragung im Nationalregister (sobald die Polizei Ihren Wohnsitz überprüft hat) einreichen. Den Antrag auf Kindergeld finden Sie hier. Der Antrag ist beim Ministerium einzureichen:

        • per Mail an familienleistungen@dgov.be oder
        • per Post an: Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Kaperberg 6, B-4700 Eupen

        Fügen Sie dem Antrag eine Kopie der Bescheinigung des temporären Schutzes bei.

         

        Um Recht auf den Sozialzuschlag zum Kindergeld zu eröffnen, ist bei der Krankenkasse die Erhöhte Beteiligung der Gesundheitspflegeversicherung zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass zur Auszahlung des Kindergeldes der Empfänger, d.h. in der Regel die Mutter, Inhaber des angegebenen Kontos sein muss. Eine Vollmacht auf ein Konto reicht nicht aus.

         

        Das Recht auf Kindergeld wird immer im Folgemonat nach Erfüllung der Bedingungen eröffnet. Beispielsweise kann bei Eintragung im Nationalregister im März frühestens ab April das Recht auf Kindergeld eröffnet werden.

         

        Das Recht auf Kindergeld ist von der Geburt an bis zum Alter von 18 Jahren bedingungslos (für Kinder mit einer Beeinträchtigung, bis sie 21 Jahr alt sind). Nachdem erwachsene Kinder das Alter von 18 bzw. 21 Jahren erreichen, erhalten sie unter gewissen Bedingungen bis zum 25. Lebensjahr finanzielle Unterstützung. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, prüft das Ministerium Ihr Anrecht auf Kindergeld und evtl. Ihr Anrecht auf Zuschläge.

         

        Beträge (Stand August 2022)

        • Basiskindergeld: Das Basiskindergeld beträgt für jedes Kind 164,36 Euro pro Monat.
           
        • Zuschlag für Kinderreiche Familien: Ab dem dritten Kind bekommt jede Familie einen Zuschlag für kinderreiche Familien. Dieser beträgt 141,32 EUR pro Monat für das dritte und jedes folgende Kind.
           
        • Sozialzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen. Der Sozialzuschlag unterstützt Familien mit niedrigem Einkommen. Dieser beträgt 78,5 EUR pro Kind pro Monat.
           
        • Zuschlag für Kinder mit einer anerkannten Beeinträchtigung. Dieser reicht von 88,97 EUR pro Kind pro Monat bis 587,25 EUR pro Kind pro Monat. Er hängt davon ab, wie selbstständig das Kind ist.
           
        • Halb- und Vollwaisenzuschlag. Der Halbwaisenzuschlag beträgt 125,62 EUR pro Kind pro Monat. Der Vollwaisenzuschlag beträgt 250,18 EUR pro Kind pro Monat.
           
        • Jahreszuschlag: Zum Beginn jedes Schuljahres, bekommen die Familien einen Jahreszuschlag. Dieser wird jedem Kind gewährt, das im Monat Juli Anrecht auf das Basiskindergeld hat. Dieser beträgt 54,43 Euro pro Kind pro Jahr.

        Für die Antragstellung und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Ministerium. Informationen zum Kindergeld für Menschen aus der Ukraine werden in den nächsten Tagen auch auf der Webseite www.ostbelgienfamilie.be veröffentlicht.

      • Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgien

         

        Fachbereich Familie und Soziales (Formulare)
        Kaperberg 6
        4700 Eupen
        Tel.: +32 (0)87 789 920

        familienleistungen@dgov.be

         

      • Sozialhilfe

        Finanzielle und materielle Hilfe

        Sozialhilfe beantragen  

         

        Das Öffentliche Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) gewährt finanzielle oder materielle Hilfen. Wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, ein menschenwürdiges Leben zu führen, kann Ihnen das ÖSHZ Ihrer Gemeinde helfen. Wenn Sie den Status des temporären Schutzes erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Sozialhilfe (d. h. auf finanzielle Hilfe) stellen.
         

        Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

        • Sie haben in Belgien ihren effektiven Wohnsitz
        • Sie sind bedürftig
        • Sie haben einen legalen Aufenthalt.

        Das ÖSHZ ihrer Gemeinde kann Sie auch zu folgenden Themen beraten:

        • Ihre Fragen zu sozialen Rechten
        • Informationen zu Hilfsmöglichkeiten, zum Beispiel Energiebeihilfen 
        • Hilfe bei der Verwaltung Ihrer Einnahmen und Ausgaben (Budgetbegleitung)
        • Unter Umständen kann das ÖSHZ Ihnen auch helfen eine Arbeit zu finden.

        Zögern Sie also nicht, dem Sozialarbeiter Ihre Situation und Ihre Probleme zu erklären.

      • ÖSHZ Amel

         

        An de Bareer 13
        4770 Amel
        Tel.: +32 (0)80 34 81 37

        ÖSHZ Bütgenbach

         

        Zum Brand 40
        4750 Weywertz
        Tel.: +32 (0)80 44 00 91

        ÖSHZ Eupen

         

        Limburgerweg 5
        4700 Eupen
        Tel.: +32 (0)87 63 89 50

        ÖSHZ Büllingen

         

        Hauptstraße 12
        4760 Büllingen
        Tel.: +32 (0)80 64 00 23

        ÖSHZ Burg-Reuland

         

        Lindenallee 29
        4790 Burg-Reuland
        Tel.: +32 (0)80 32 90 07

        ÖSHZ Kelmis

         

        Maxstraße 9-11
        4721 Neu-Moresnet
        Tél.: +32 (0)87 63 99 60

        ÖSHZ Lontzen

         

        Kirchstraße 36
        4710 Lontzen
        Tel.: +32 (0)87 89 80 40

        ÖSHZ Raeren

         

        Burgstraße 42
        4730 Raeren
        Tel.: +32 (0)87 85 89 51

        ÖSHZ St. Vith

         

        Wiesenbach 5
        4780 St.Vith
        Tel.: +32 (0)80 28 20 30

      • Arbeit

        Anlaufstellen für Arbeitsuchende

        Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft

         

        Eintragung als Arbeitssuchender: wenn Sie den temporären Schutz-Statut bekommen haben, und falls Sie noch keine Arbeit haben und gerne arbeiten möchten, sollten Sie sich beim Arbeitsamt der DG als Arbeitssuchender eintragen lassen.

         

        Das Arbeitsamt kann Ihnen helfen:

        • bei der Arbeitsvermittlung
        • bei der Berufsorientierung
        • beim Schreiben einer Bewerbung

        Auf der Webseite des Arbeitsamtes gibt es auch ein Jobportal mit vielen Stellenangeboten. Das Arbeitsamt bietet auch qualifizierende Ausbildungen und Sprachkurse an.

      • Arbeitsamt - Dienststelle Eupen

         

        Hütte 79
        4700 Eupen
        Tel.: 087 63 89 00
        E-Mail:
        info@adg.be

        Web: www.adg.be

        Arbeitsamt - Dienststelle St. Vith

         

        Vennbahnstraße 4/2
        4780 Sankt Vith
        Tel.: 080 28 00 60
        E-Mail:
        info@adg.be

        Web: www.adg.be

        Treffpunkt Job Kelmis

         

        Maxstraße 9-11
        4721 Kelmis
        Tel.: 087 / 82 08 60

        E-Mail: treffpunktjob@adg.be

        Web: www.adg.be

      • Die Interim-Agenturen (Zeitarbeit)

         

        Eine Interim-Agentur stellt Unternehmern für Arbeitsverträge kurzer Dauer Arbeitskräfte zur Verfügung. Ein Unternehmen, das kurzfristig Arbeitskräfte sucht, wendet sich an die Interim-Agentur, um Arbeitnehmer zu finden. Die Interim-Agentur entsendet dann “ihre” Arbeitskräfte in das Unternehmen. Sie schließen also einen Arbeitsvertrag mit der Agentur ab.
         

        Sie haben die gleichen Rechte, wie die anderen Angestellten des Betriebes haben (Lohn, Prämien, Feiertage, usw.). Auch wenn Sie den Arbeitsvertrag mit der Agentur unterschreiben, ist das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, für die Arbeitsregelung und Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig.
         

        Die Einschreibung in einer Interim-Agentur ist kostenlos. Der Arbeitnehmer kann zwischen zwei Arbeitsverträgen Arbeitslosengeld beziehen. In Ostbelgien gibt es verschiedene Interim-Agenturen. Die Adressen der Agenturen in der DG finden sie hier.

      • Offene Stellen in Ostbelgien

        Stellenangebote in den Regional- und Tageszeitungen 

         

        Stellenangebote finden Sie in den Regional- und Tageszeitungen sowie online:

        • Wochenspiegel (Raum Eupen)
        • Kurier Journal (Raum Sankt Vith)
        • Grenz-Echo
      • Aufgepasst - mögliche Ausbeutung von Flüchtlingen

        Leider nutzen Menschen immer wieder die Unkenntnis oder prekäre Situation von Flüchtlingen, um diese auszubeuten. Der Föderale Öffentliche Dienst für Beschäftigung hat aus diesem Grund einen Informationsflyer erstellt (in Englisch, Ukrainisch und Russisch) um mögliche Opfer von Ausbeutung zu informieren.

        Information auf Englisch: https://emploi.belgique.be/sites/default/files/content/documents/CAMPAGNE_OEKRAINE_UK.pdf

        Information auf Ukrainisch: https://emploi.belgique.be/sites/default/files/content/documents/CAMPAGNE_OEKRAINE.pdf

        Information auf Russisch: https://emploi.belgique.be/sites/default/files/content/documents/CAMPAGNE_OEKRAINE_RUS.pdf

        Hier schonmal ein paar Tipps, worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine Arbeit annehmen:

        • Arbeitsverträge sollten immer schriftlich verfasst werden. Darin sollten die wichtigsten Infos enthalten sein (Ihr Name, Name und Anschrift Arbeitgeber, Dauer des Vertrags, Arbeitszeit, Urlaub, Höhe des Lohns,…)
        • Sie haben Recht monatlich einen Lohnzettel (fiche de paie) zu erhalten.
        • Ihr Verdienst sollte nicht unter 9€/Stunde (Brutto) liegen

        • Nur in Ausnahmen sind mehr als 8 Stunden Arbeit pro Tag und mehr als 40 Stunden/ Woche erlaubt
        • Sie haben Anrecht auf Urlaub (Achtung im ersten Jahr Ihrer Beschäftigung in Belgien ist dieser Urlaub unbezahlt)
        • In Belgien gibt es 10 gesetzliche bezahlte Feiertage, an denen Sie frei haben. Fällt ein Feiertag auf Ihren normalen Ruhetag (normalerweise Samstag und Sonntag) oder müssen Sie an einem Feiertag arbeiten, können Sie sich an einem anderen Tag frei nehmen (in Absprache mit dem Arbeitgeber).
        • Sie haben das Recht sich einer Gewerkschaft anzuschließen.
        • Ihr Arbeitgeber muss für Ihre Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen.

        Diese Tipps gelten für „normale“ Arbeitsverträge. Im Horeka Bereich oder wenn Sie Student sind und nur gelegentlich arbeiten, gelten besondere Regeln.

        Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Arbeit die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, können Sie sich an die Arbeitsinspektion oder eine Gewerkschaft wenden (z.B. CSC, FGTB oder CGSLB).

      • Sozial-berufliche Eingliederung

        Dienst für sozial-berufliche Eingliederung (DSBE) des öffentlichen Sozialhilfezentrums Ihrer Gemeinde

         

        Sollten Sie Eingliederungseinkommen oder Sozialhilfe erhalten, dann unterstützt der DSBE Ihres Sozialhilfezentrums Sie bei der Arbeitssuche. Wenden Sie sich diesbezüglich an ihren Sozialarbeiter/ihre Sozialarbeiterin.

      • Diplome

        Gleichstellung von Studiennachweisen

         

        Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland einen Sekundarschulabschluss oder einen akademischen Abschluss erlangt haben, sollten Sie Ihre Diplome gleichstellen lassen. Bei dieser Prozedur wird der ausländische Studiennachweis des Antragstellers mit einem Studiennachweis des belgischen Bildungssystems verglichen. Insofern diese Vergleichbarkeit besteht, wird dies dem Antragsteller bescheinigt.
         

        Eine Diplomgleichstellung hilft Ihnen:

        • wenn Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (weiter-) studieren möchten;
        • wenn Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine berufliche Ausbildung machen möchten;
        • beim Einstieg in einen Beruf.

        Wichtig: Wenn Sie studieren möchten, ist für die Diplomgleichstellung jeweils die Gemeinschaft zuständig, in der sich die Ausbildungseinrichtung (Hochschule oder Universität) befindet, bei der Sie sich einschreiben möchten.

      • Schulische Gleichstellung

         

        Dem formlosen Antrag auf Gleichstellung im Sekundarschulbereich muss der Antragsteller eine Abschrift des Zeugnisses (sowie eventuell eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer) und eine Kopie des Ausweises beifügen.
         

        Das Verfahren dauert zwei bis vier Wochen und besteht aus vier Schritten:

        1. Einreichen des Antrags beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
        2. Gutachten
        3. administrative Entscheidung nach Sichtung des Gutachtens per Bescheinigung
        4. Versand der Bescheinigung/der Entscheidung an den Antragsteller

        Alle Informationen zur Gleichstellung von Diplomen erhalten Sie an dieser Adresse:

         

        Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

        Melanie Kohn

        Gospertstraße 1
        4700 Eupen
        Tel.: +32 (0)87 596 364
        E-Mail:
        melanie.kohn@dgov.be

        Akademische Gleichstellung

         

        Dem Antragsformular müssen unter anderem folgende Dokumente beigefügt werden:

        • Kopie des Diploms (sowie Übersetzung durch einen belgischen vereidigten Übersetzer in Deutsch oder Niederländisch, es sei denn das Original ist in Englisch ausgestellt)
        • Kopie des Diploma Supplements/Transkript of records (sowie Übersetzung durch einen belgischen vereidigten Übersetzer in Deutsch, Französisch, Niederländisch oder Englisch, es sei denn das Original ist in Englisch ausgestellt)
        • Kopie des Ausweises/Passes oder der Identitätskart

        Abhängend von der Gleichstellungsart:

        • Kopie des Studienprogramms (mit der Fächerbeschreibung)
        • Kopie und eventuell Zusammenfassung der Abschlussarbeit
        • Lebenslauf

        Das Verfahren nimmt mindestens vier bis sechs Monate in Anspruch und beinhaltet folgende Schritte:

        1. Einreichen des Antrags beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
        2. Expertise und Gutachten durch externe Experten
        3. administrative Entscheidung nach Sichtung der Gutachten per Bescheinigung
        4. Versand der Bescheinigung/Entscheidung an den Antragsteller

        Das Antragsformular finden Sie hier.

      INFO INTEGRATION · Rathausplatz 14 A, B-4700 Eupen

      +32 (0)497 52 27 83 · info-ukraine@roteskreuz.be

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