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        Damit wir Ihnen helfen können

        Temporärer Schutz

        Angangs ermöglichte es der temporäre Schutz den Geflüchteten aus der Ukraine bis zum 4.03.2023 legal in Belgien zu bleiben und eröffnet bestimmte Rechte (Arbeit, soziale Hilfen, Krankenkasse, Kindergeld,…)
        Die Europäische Union hat den vorübergehenden Schutz, der den ukrainischen Flüchtlingen gewährt ist, mindestens bis März 2024 verlängert.

        Ab dem 4. Januar 2023 können sich die Besitzer einer bis zum 4. März 2023 gültigen A-Karte bei der zuständigen Gemeinde melden, um dessen Verlängerung zu beantragen. Die neue A-Karte wird bis zum 4. März 2024 gültig sein.


        Die Ukrainer*innen, die sich zur Rückkehr in die Ukraine entschlossen hatten, sind versichert, dass sie in die EU zurückkehren könnten, falls sich die Lage vor Ort wieder verschlechtern sollte, und ihren vorübergehender Schutzstatus erhalten bleibt.
        "Wir haben beschlossen, dass es nicht notwendig sein wird, sich vom vorübergehenden Schutz abzumelden, wenn Sie (in die Ukraine) zurückkehren möchten. Das Einzige, was Sie tun müssen, ist den nationalen oder lokalen Behörden Ihres Gastlandes zu melden, dass Sie in die Ukraine zurückkehren", erklärte die EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, am Montag den 11/10/2022.

         

        Prozedur zur Beantragung des temporären Schutzes:

         

        1. Beantragung:

         

        Personen, die temporärer (oder vorübergehender) Schutz beantragen möchten, müssen sich im Registrierungszentrum - 40 Place Victor Horta, 1060 Bruxelles - anmelden. Das Registrierungszentrum ist Montag bis Freitag von 8:30 bis 16:00 Uhr in der Woche geöffnet (!! ausser 31/10 und 1/11). Sie können online einen Termin vereinbaren für die Registrierung: www.register-ukraine.be.

         

        Im Registrierungszentrum sorgen Asylbehörden für die Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine und, falls notwendig, für die Vermittlung einer Unterkunft

        • Die Ausländerbehörde (Office des Etrangers) ist für die Registrierung der ukrainischen Flüchtlinge und der Gewährung des temporären Schutzes zuständig
        • Fedasil kümmert sich um die Weiterleitung von Flüchtlingen, die keine Lösung für eine Unterkunft in Belgien haben. Falls erforderlich, können Flüchtlinge für ein oder zwei Nächte in Brüssel notuntergebracht werden, bis sie eine geeignete Unterkunft in einer der Gemeinden des Landes gefunden haben.
        • Das Rote Kreuz kümmert sich um den Empfang der Flüchtlinge (Ticketing, Catering, medizinische Hilfe).

        Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung des vorübergehenden Schutzes erfüllt sind, stellt das Ausländeramt eine „Bescheinigung zum temporären Schutz“ aus.

        Voraussetzung für den Erhalt des Temporären Schutzes:


        Folgende Personen haben Anspruch auf den temporären Schutz

        • Ukrainische Staatsangehörige
        • Personen mit internationalem Schutz oder anerkannte Staatenlose in der Ukraine
        • Ihre Familienangehörige:
          • Ehepartner, gleichgestellte Partner (nicht zu verwechseln mit „gesetzlich eingetragenen Partnern“)
          • und unverheiratete Partner, mit denen eine dauerhafte Beziehung gemäß den Bestimmungen des belgischen Fremdenrechts besteht;
          •  unverheiratete minderjährige Kinder;
          • andere nahe Verwandte, die zum Zeitpunkt der Ereignisse, die zu dem massiven Zustrom von Vertriebenen geführt haben, mit der Familie zusammenlebten und zu diesem Zeitpunkt ganz oder überwiegend auf den Ukrainer angewiesen waren;
        •  Personen, die
          • vor dem 24. Februar 2022 ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der Ukraine hatten
          • über ein gültiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine verfügen
          • nicht unter sicheren und dauerhaften Bedingungen in ihr Herkunftsland oder eine Region innerhalb ihres Herkunftslandes zurückkehren können.

        Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

        • Ukrainer:
          • Nachweis der Staatsangehörigkeit mit Foto: zum Beispiel ein biometrischer Reisepass, ein Personalausweis, Reisepass, ...
        • Personen mit internationalem Schutz oder anerkannte Staatenlose in der Ukraine:
          • einen Identitätsnachweis mit Lichtbild: zum Beispiel Flüchtlingspass, biometrischer Pass, Aufenthaltskarte, Personalausweis, Führerschein, ...
          • UND Nachweis ihres Status in der Ukraine.
        • Ihre Verwandten:
          • einen Lichtbildausweis: zum Beispiel einen biometrischen Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ...
          • Nachweis der familiären Bindung, z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, ... Diese Dokumente müssen grundsätzlich mit einer Apostille versehen sein.
          • bei "sonstigen nahen Verwandten": Nachweis des Zusammenlebens und der Abhängigkeit.
        • Personen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine und nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können:
          • Den ukrainischen Aufenthaltstitel
          • Nachweis der Staatsangehörigkeit
          • Jedes Dokument, das beweist, dass eine Rückkehr ins Herkunftsland nicht sicher ist (bewaffneter Konflikt, keinen Zugang zu den Basisbedürfnissen,…)

        Bei fehlenden Identitäts-Dokumenten wird empfohlen, sich an die diplomatische Vertretung des Herkunftslandes (Ukraine oder andere) zu wenden.

         

         

        2. Erhalt des Aufenthaltstitels

         

        Auf der Grundlage der „Bescheinigung temporärer Schutz“ stellt die Gemeindeverwaltung des Wohnorts der geflüchteten Person eine Aufenthaltserlaubnis aus, die sogenannte A-Karte. Die bis zum 4. März 2023 gültigen elektronischen A-Karten können ab dem 4.Januar bei der zuständigen Gemeinde verlängert werden. Nach zwei Jahren kann dieser Status durch einen neuen Beschluss des Europäischen Rates auf insgesamt höchstens drei Jahre verlängert werden.

         

        Weitere Infos: +32 (0)2 488 88 88 - FR und NL (allgemeine Informationen zu Hilfen für Geflüchtete aus der Ukraine)

      • Krankenversicherung

        Hilfe im Krankheitsfall

        Anmeldung bei einer belgischen Krankenkasse

         

        In Belgien ist es Pflicht, krankenversichert zu sein. Deshalb ist es wichtig, sobald Sie die Anlage 15 und die Bescheinigung über den temporären Schutz haben, sich so schnell wie möglich bei einer Krankenkasse ihrer Wahl anzumelden. Die Krankenkassen bieten mehr oder weniger die gleichen Dienste an. Die Mitglieder der staatlichen Hilfskasse müssen keinen Sonderbeitrag bezahlen. Die privaten Krankenkassen bieten zusätzliche verpflichtende Versicherungen an, die in der Basisversicherung nicht vorhanden sind.
         

        Die Eintragung erfolgt grundsätzlich rückwirkend ab dem 1. Tag des Quartals, das auf das Datum des Zertifikats über den vorübergehenden Schutz folgt. Wer also bis zum 31. März 2022 einen Antrag auf Beitritt bei der Krankenkasse stellt, ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 krankenversichert.

         

        Nachstehend finden Sie die Angaben der verschiedenen Krankenkassen.

      • Die staatliche Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV)

        HKIV Eupen

         

        Brauereihof 5

        4700 Eupen

        Tel: +32 (0)87 55 37 91

        HKIV Raeren

         

        Hauptstraße 48

        4731 Raeren

        Tel: +32 (0)87 89 13 23

        HKIV Kelmis

         

        Maxstraße 9-11

        4720 Kelmis

        HKIV Sankt-Vith

         

        Malmedyerstraße 38

        Sankt-Vith

        Tel: +32 (0)80 22 63 62

      • Freie Krankenkasse

        Dienststelle Eupen

         

        Vervierser Straße 6A

        4700 Eupen

        Tel.: +32 (0)87 59 86 60

        Mo-Fr: 9:00-12:30

        Dienststelle Kelmis

         

        Kirchstraße 6

        4720 Kelmis

        Tel.: +32 (0)87 55 81 69

        Mo-Fr: 9:00-12:00

        Dienststelle Raeren

         

        Haupstraße 73

        4730 Raeren

        Tel.: +32 (0)87 85 34 64

        Mo-Fr: 9:00-12:00

        Dienststelle Büllingen

         

        Hauptstraße 2

        4760 Büllingen

        Tel.: +32 (0)80 64 05 45

        Mo-Fr: 9:00-12:00

        Dienststelle St. Vith

         

        Schwarzer Weg 1

        4780 St. Vith

        Tel.: +32 (0)80 79 95 15

        Mo-Fr: 9:00-12:00

      • Christliche Krankenkasse

        Dienststelle Eupen

         

        Klosterstraße 66

        4700 Eupen

        Tel.: +32 (0)87 32 43 33

        Mo-Fr: 9:00-12:30

        Dienststelle Kelmis

         

        Kirchplatz 32

        4720 Kelmis

        Tel.: +32 (0)87 32 43 33

        Dienststelle Raeren

         

        Haupstr. 75a

        4730 Raeren

        Tel.: +32 (0)87 32 43 33

        Dienststelle Büllingen

         

        Hauptstraße 28

        4760 Büllingen

        Tel.: +32 (0)80 32 43 33

        Dienststelle St. Vith

         

        Büchelstraße 3

        4780 St. Vith

        Tel.: +32 (0)80 32 43 33

        Di, Mi und Fr: 9:00-12:30

      • Neutrale Krankenkasse Mutualia

        Dienststelle Eupen

         

        Bergstraße 19

        4700 Eupen

        Tel.: +32 (0)87 85 33 47

        Mo und Mi: 9:00-12:00 Uhr

        Dienststelle Kelmis

         

        Lütticherstraße 161

        4721 Kelmis

        Tel.: +32 (0)87 63 22 88

        Mi: 8:30-12:00 Uhr

        Fr: 12:30-17:00 Uhr

        Dienststelle St. Vith

         

        Malmedyerstraße 22

        4780 St. Vith

        Tel.: +32 (0)80 22 63 27

        Di, Fr: 9:00-12:00 u. 13:00-17-00

        Do: 9:00-12:00

      • Solidaris

        Dienststelle Eupen

         

        Bergstraße 20

        4700 Eupen

        Tel.: +32 (0)87 32 76 85

        Termin

        Dienststelle Kelmis

         

        Kirchstraße 17

        4720 Kelmis

        Tel.: +32 (0)87 65 96 08

        Termin

        Dienststelle St. Vith

         

        Pulverstraße 11A

        4780 St. Vith

        Tel.: +32 (0)80 22 73 16

        Termin

      • Liberale Krankenkasse

        Dienststelle Verviers

        Rue de la Concorde 29

        4800 Verviers

        Tel.: 0800 144 48

        Dienststelle Vielsam

        Avenue de la Salm 47

        6690 Vielsalm

        Tel.: 0800 144 48

      • Mentale Gesundheit

        Das Beratungs- und Therapiezentrum (BTZ)

         

        Das Beratungs- und Therapie-Zentrum (BTZ) ist eine öffentliche Einrichtung für ambulante Beratung und Therapie. Das Angebot richtet sich an Erwachsene, Kinder und Jugendliche wie an Einzelpersonen, Paare, Eltern und Familien, Klienten und Angehörige.

         

        Die Tätigkeitsfelder sind:

        • Psychologische Einzelberatung für Jugendliche und Erwachsene
        • Psycho-soziale Begleitung
        • Partnerschaftsberatung
        • Familien- und Elternberatung
        • Diagnoseverfahren bei Kindern und Kindertherapie
        • ambulante psychiatrische Betreuung
        • Gruppentherapie

        Im BTZ arbeiten Psychiater, Psychologen und Sozialarbeiter zusammen. Die MitarbeiterInnen sind in verschiedenen Fachbereichen ausgebildet. Alle MitarbeiterInnen sind dem Berufsgeheimnis verpflichtet.

         

        Wichtig: Im BTZ wird Deutsch und Französisch gesprochen. Bei Bedarf wird ein professioneller Übersetzer hinzugezogen.

      • Das BTZ in Eupen

         

        Vervierser Straße 14-16
        4700 Eupen

        Tel.: +32 (0)87 14 01 80

        E-Mail: info@btzentrum.be
        Web: www.btzentrum.be

        Das BTZ in St. Vith

         

        Vennbahnstraße 4/6
        4780 St. Vith

        Tel.: +32 (0)80 65 00 65

        E-Mail: info@btzentrum.be
        Web: www.btzentrum.be

      • Für Kinder und Jugendliche von 0 bis 20 Jahren

        KALEIDO-Ostbelgien (Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen )

         

        Ziel des Zentrums ist es, die körperliche, psychische und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwischen 0 und 20 Jahren zu fördern. Wichtig: Kaleido-Ostbelgien ist eine präventive und keine therapeutische Einrichtung.

         

        Kaleido-Ostbelgien bietet:

         

        Für Kinder unter 3 Jahren:

        • Schwangerschaftsbegleitung
        • Hilfe nach der Geburt
        • Gesundheitliche Untersuchungen
        • Kostenlose Impfungen

        Für Kinder ab 3 Jahren:

        • Beratung bei Fragen der schulischen Entwicklung
        • Beratung bei sozialen oder emotionalen Fragen und in der Erziehung
        • Schulische und berufliche Orientierung
        • Projekte in Schulen
        • Gutachten und medizinische Untersuchungen in der Schule
      • Die Zentrale der Kaleido-Ostbelgien

         

        Gospertstraße 44

        4700 Eupen
        Tel.: +32 (0) 87 55 46 44

        Fax: +32 (0)87 55 69 63
        E-Mail:
        info@kaleido-dg.be

      • Dienststellen Eupem

         

        Neustraße 59,

        4700 Eupen
        Tel.: +32 (0)87 74 25 22
        E-Mail:
        eupen@kaleido-dg.be

         

        Bergstraße 28
        4700 Eupen
        Tel. +32 (0)87 55 81 00

         

        Aachener Str. 48
        4700 Eupen
        Tel. +32 (0)87 74 39 00

        Dienststelle Kelmis

         

        Lütticher Straße 168A/2

        4720 Kelmis
        Tel.: +32 (0)87 65 89 58
        E-Mail:
        kelmis@kaleido-dg.be

        Zufahrt über die Lütticher Str. 164

        Dienststelle Büllingen

         

        Malmedyer Straße 5/1
        4760 Büllingen
        Tel. +32 (0)80 40 30 60

        Dienststelle St. Vith

         

         

        Eifel-Ardennen-Straße 36
        4780 St. Vith
        Tel. +32 (0)80 40 30 20

        st.vith@kaleido-dg.be

      • Frühhilfe Ostbelgien

        Aufgabenbeschreibung

        Sie fördert Kinder mit Entwicklungsverzögerungen. Zu den Aufgaben der Frühhilfe gehören:

        • Entwicklungsdiagnostik mit dem Ziel der ganzheitlichen Erfassung des Kindes und seiner Entwicklung
        • Erstellung eines Förderplans mit individuellen Förderzielen, bezogen auf die Ergebnisse der Diagnostik
        • Begleitung durch ein transdisziplinäres Team – Fördersitzungen und Hausbesuche
        • Beratung und Unterstützung der Eltern in Bezug auf Entwicklungsrückstände, Alltagsleben, Lebensprojekte, Erziehungstipps, usw.

        Die Eltern werden über Gespräche und Begleitung von Anfang an in alle Entscheidungen der Förderung einbezogen.

        Aufnahmebedingungen und -modalitäten

        Die Frühhilfe ist für Familien zuständig, die in Ostbelgien wohnen. Um durch die Frühhilfe begleitet zu werden, muss das Kind mindestens in zwei Bereichen seiner Entwicklung Auffälligkeiten zeigen. Das Kind darf bei der Anfrage nicht älter als vier Jahre und elf Monate sein.

        Eine Anfrage erfolgt telefonisch durch die Eltern oder durch Auflage des Jugendgerichts. Im Anschluss folgt eine „erste Phase“ mit Anamnese, Entwicklungsbilanz und Abschlussgespräch der 1. Phase.

        Zielpublikum

        Kleinkinder (0 – 6 Jahren) mit Entwicklungsverzögerungen und deren Familie

      • Frühhilfe Ostbelgien Elsenborn

        Griesdeck 102-108
        4750 Elsenborn
        Tel.: 080 / 440 342
        erica.margraff@begleitzentrum.be

        Frühhilfe Ostbelgien Eupen

        Marktplatz 2/6
        4700 Eupen
        Tel.: 087 / 556 262
        fruehhilfe.eupen@begleitzentrum.be

      • Opferschutz

        Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit (Prisma V.o.G.)

        Prisma V.o.G. - Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit

         

        Das Beratungsangebot richtet sich an Erwachsene und Jugendliche, an Einzelpersonen und Paare. Die Begleitung und den Schutz für Frauen und Kinder im Fall von seelischer, körperlicher und/oder sexueller Gewalt gewährt das Frauenhaus.
         

        Eine Person kann, je nach Anfrage und Bedarf, mehrere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Professionelle Ansprechpartner können helfen, einen Umgang mit einer belastenden Situation zu finden oder Schwierigkeiten zu bewältigen. Hier sind einige Beispielsituationen, in denen Sie sich an Prisma wenden können:

        • Sie erleben körperliche/seelische/sexuelle Gewalt und suchen Schutz und/oder Beratung?
        • Sie sind ungewollt schwanger?
        • Sie haben Fragen zum Thema Sexualität und Bezug zum eigenen Körper?

        Die Kostenbeteiligung der Beratungsangebote liegt zwischen 2,00 EUR und 20,00 EUR und hängt von dem Einkommen ab.

      • Prisma - Beratungsstelle und Sekretariat

         

        Aachener Straße 81
        Residenz Justitia
        4700 Eupen
        Tel: +32 (0)87 74 42 41
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      • Medizinisches Problem

        An wen wende ich mich bei einem medizinischen Problem?

        Hausarzt

         

        Vorsorgeuntersuchungen, Erkrankungen, kleine Verletzungen. Suchen Sie einen Allgemeinarzt (Hausarzt) in Ihrer Nähe auf. Der Arzt wird Ihnen helfen und Sie eventuell zu einem Spezialisten/Facharzt oder zum Krankenhaus weiterschicken, falls dies notwendig ist. Der Arzt verschreibt Medikamente, die Sie dann in der Apotheke erhalten.

        Notdienst 112

         

        Bei einem Unfall, plötzlichen und schlimmen Erkrankungen kontaktieren Sie sofort den Notdienst (112) oder gehen Sie zur Notaufnahme des Krankenhauses in Ihrer Nähe (24 Stunden auf 24 Stunden). Wichtig: Kontaktieren Sie den Notdienst jedoch nur in dringenden Fällen (zum Beispiel Herzprobleme, Beinbruch, Bewusstlosigkeit, schlimme Schmerzen, etc.).

        Medizinisches Problem am Wochenende oder an Feiertagen

         

        Von Freitag 20:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr übernimmt die Rufnummer 1733 die hausärztlichen Bereitschaftsdienste. Eventuell können Sie den Arzt auch zu sich rufen, falls Sie nicht die Möglichkeit haben, sich fortzubewegen. Falls Ihr medizinisches Problem nicht dringend ist, sollten Sie warten, bis Ihr Hausarzt Sprechstunden hat. Das ist finanziell günstiger.

        Apotheke in der Nacht und am Wochenende

         

        Auch die Apotheken haben Nachtdienste. Informieren Sie sich in der Wochenzeitung oder im Grenz-Echo, welche Apotheke geöffnet ist. Eine andere Möglichkeit ist der Anruf folgender Nummer 0903/99 000 (1,50€ pro Minute Anruf).

      • Medizinische Kosten

        Was ist mit den medizinischen Kosten bis zum Erhalt des temporären Schutz Status?

         

        Ukrainische Staatsangehörige, die im Besitz eines biometrischen Passes sind, sind von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte befreit. Sie dürfen sich legal bis zu 90 Tagen in Belgien aufhalten. Bei einem Kurzaufenthalt sind sie jedoch nicht berechtigt zu arbeiten, sie haben keinen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung und können grundsätzlich nicht der öffentlichen Krankenversicherung in Belgien beitreten. Erst der temporäre Schutz eröffnet diese Rechte.

         

        Was ist aber mit den medizinischen Kosten während des Kurzaufenthaltes?

         

        Der Föderale Öffentliche Dienst Soziale Eingliederung bestätigt auf seiner Website: “Bis zur Eröffnung eines Anspruchs bei der Versicherung, wird Personen, die die Ukraine wegen des Krieges verlassen haben und dem ÖSHZ erklären, dass sie einen Antrag auf den Status des temporären Schutzes stellen, dringende medizinische Hilfe gewährt.”

      • Was ist noch wichtig zu wissen?

        • Wer zum Arzt geht, muss ihn zuerst selbst bezahlen. Die Bestätigung, die man dann vom Arzt bekommt, gibt man an der Krankenkasse ab. Diese erstattet dann einen Teil oder die ganzen Kosten zurück.
           
        • Nach Leistungen im Krankenhaus erhält man eine Rechnung, die man bezahlen muss. Der restliche Betrag wird von der Krankenkasse sofort übernommen.
           
        • Wer in einer Apotheke Medikamente kauft, muss seinen Personalausweis mitbringen. Ein Teil der Medikamentenkosten muss selbst bezahlt werden.
           
        • Bei Einkommensausfall durch Mutterschaft, Elternzeit oder längere Krankheit hat man Anspruch auf Mutterschafts-, Eltern- oder Krankengeld.
           
        • Bei Krankheit und Unfall muss die Krankenkasse so schnell wie möglich kontaktiert werden. Außerdem muss man Änderungen, wie z.B. Umzug, Änderung Arbeitgeber mitteilen.
        • Die Tarife am Wochenende sind teurer. Falls es nicht dringend ist, ist es besser unter der Woche zum Arzt zu gehen.

      INFO INTEGRATION · Rathausplatz 14 A, B-4700 Eupen

      +32 (0)497 52 27 83 · info-ukraine@roteskreuz.be

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