Behörden
Gesundheit
Behörden
Gesundheit
Angangs ermöglichte es der temporäre Schutz den Geflüchteten aus der Ukraine bis zum 4.03.2023 legal in Belgien zu bleiben und eröffnet bestimmte Rechte (Arbeit, soziale Hilfen, Krankenkasse, Kindergeld,…)
Die Europäische Union hat den vorübergehenden Schutz, der den ukrainischen Flüchtlingen gewährt ist, mindestens bis März 2024 verlängert.
Ab dem 4. Januar 2023 können sich die Besitzer einer bis zum 4. März 2023 gültigen A-Karte bei der zuständigen Gemeinde melden, um dessen Verlängerung zu beantragen. Die neue A-Karte wird bis zum 4. März 2024 gültig sein.
Die Ukrainer*innen, die sich zur Rückkehr in die Ukraine entschlossen hatten, sind versichert, dass sie in die EU zurückkehren könnten, falls sich die Lage vor Ort wieder verschlechtern sollte, und ihren vorübergehender Schutzstatus erhalten bleibt.
"Wir haben beschlossen, dass es nicht notwendig sein wird, sich vom vorübergehenden Schutz abzumelden, wenn Sie (in die Ukraine) zurückkehren möchten. Das Einzige, was Sie tun müssen, ist den nationalen oder lokalen Behörden Ihres Gastlandes zu melden, dass Sie in die Ukraine zurückkehren", erklärte die EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, am Montag den 11/10/2022.
Prozedur zur Beantragung des temporären Schutzes:
1. Beantragung:
Personen, die temporärer (oder vorübergehender) Schutz beantragen möchten, müssen sich im Registrierungszentrum - 40 Place Victor Horta, 1060 Bruxelles - anmelden. Das Registrierungszentrum ist Montag bis Freitag von 8:30 bis 13:00 Uhr in der Woche geöffnet (!! ausser 31/10 und 1/11). Sie können online einen Termin vereinbaren für die Registrierung: www.register-ukraine.be.
Im Registrierungszentrum sorgen Asylbehörden für die Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine und, falls notwendig, für die Vermittlung einer Unterkunft
Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung des vorübergehenden Schutzes erfüllt sind, stellt das Ausländeramt eine „Bescheinigung zum temporären Schutz“ aus.
Voraussetzung für den Erhalt des Temporären Schutzes:
Folgende Personen haben Anspruch auf den temporären Schutz
Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
Bei fehlenden Identitäts-Dokumenten wird empfohlen, sich an die diplomatische Vertretung des Herkunftslandes (Ukraine oder andere) zu wenden.
2. Erhalt des Aufenthaltstitels
Auf der Grundlage der „Bescheinigung temporärer Schutz“ stellt die Gemeindeverwaltung des Wohnorts der geflüchteten Person eine Aufenthaltserlaubnis aus, die sogenannte A-Karte. Die bis zum 4. März 2023 gültigen elektronischen A-Karten können ab dem 4.Januar bei der zuständigen Gemeinde verlängert werden. Nach zwei Jahren kann dieser Status durch einen neuen Beschluss des Europäischen Rates auf insgesamt höchstens drei Jahre verlängert werden.
Weitere Infos: +32 (0)2 488 88 88 - FR und NL (allgemeine Informationen zu Hilfen für Geflüchtete aus der Ukraine)
In Belgien ist es Pflicht, krankenversichert zu sein. Deshalb ist es wichtig, sobald Sie die Anlage 15 und die Bescheinigung über den temporären Schutz haben, sich so schnell wie möglich bei einer Krankenkasse ihrer Wahl anzumelden. Die Krankenkassen bieten mehr oder weniger die gleichen Dienste an. Die Mitglieder der staatlichen Hilfskasse müssen keinen Sonderbeitrag bezahlen. Die privaten Krankenkassen bieten zusätzliche verpflichtende Versicherungen an, die in der Basisversicherung nicht vorhanden sind.
Die Eintragung erfolgt grundsätzlich rückwirkend ab dem 1. Tag des Quartals, das auf das Datum des Zertifikats über den vorübergehenden Schutz folgt. Wer also bis zum 31. März 2022 einen Antrag auf Beitritt bei der Krankenkasse stellt, ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 krankenversichert.
Nachstehend finden Sie die Angaben der verschiedenen Krankenkassen.
Brauereihof 5
4700 Eupen
Tel: +32 (0)87 55 37 91
Hauptstraße 48
4731 Raeren
Tel: +32 (0)87 89 13 23
Maxstraße 9-11
4720 Kelmis
Malmedyerstraße 38
Sankt-Vith
Tel: +32 (0)80 22 63 62
Vervierser Straße 6A
4700 Eupen
Tel.: +32 (0)87 59 86 60
Mo-Fr: 9:00-12:30
Kirchstraße 6
4720 Kelmis
Tel.: +32 (0)87 55 81 69
Mo-Fr: 9:00-12:00
Haupstraße 73
4730 Raeren
Tel.: +32 (0)87 85 34 64
Mo-Fr: 9:00-12:00
Hauptstraße 2
4760 Büllingen
Tel.: +32 (0)80 64 05 45
Mo-Fr: 9:00-12:00
Schwarzer Weg 1
4780 St. Vith
Tel.: +32 (0)80 79 95 15
Mo-Fr: 9:00-12:00
Klosterstraße 66
4700 Eupen
Tel.: +32 (0)87 32 43 33
Mo-Fr: 9:00-12:30
Kirchplatz 32
4720 Kelmis
Tel.: +32 (0)87 32 43 33
Haupstr. 75a
4730 Raeren
Tel.: +32 (0)87 32 43 33
Hauptstraße 28
4760 Büllingen
Tel.: +32 (0)80 32 43 33
Büchelstraße 3
4780 St. Vith
Tel.: +32 (0)80 32 43 33
Di, Mi und Fr: 9:00-12:30
Bergstraße 19
4700 Eupen
Tel.: +32 (0)87 85 33 47
Mo und Mi: 9:00-12:00 Uhr
Lütticherstraße 161
4721 Kelmis
Tel.: +32 (0)87 63 22 88
Mi: 8:30-12:00 Uhr
Fr: 12:30-17:00 Uhr
Malmedyerstraße 22
4780 St. Vith
Tel.: +32 (0)80 22 63 27
Di, Fr: 9:00-12:00 u. 13:00-17-00
Do: 9:00-12:00
Das Beratungs- und Therapie-Zentrum (BTZ) ist eine öffentliche Einrichtung für ambulante Beratung und Therapie. Das Angebot richtet sich an Erwachsene, Kinder und Jugendliche wie an Einzelpersonen, Paare, Eltern und Familien, Klienten und Angehörige.
Die Tätigkeitsfelder sind:
Im BTZ arbeiten Psychiater, Psychologen und Sozialarbeiter zusammen. Die MitarbeiterInnen sind in verschiedenen Fachbereichen ausgebildet. Alle MitarbeiterInnen sind dem Berufsgeheimnis verpflichtet.
Wichtig: Im BTZ wird Deutsch und Französisch gesprochen. Bei Bedarf wird ein professioneller Übersetzer hinzugezogen.
Vervierser Straße 14-16
4700 Eupen
Tel.: +32 (0)87 14 01 80
E-Mail: info@btzentrum.be
Web: www.btzentrum.be
Vennbahnstraße 4/6
4780 St. Vith
Tel.: +32 (0)80 65 00 65
E-Mail: info@btzentrum.be
Web: www.btzentrum.be
Für Kinder und Jugendliche von 0 bis 20 Jahren
KALEIDO-Ostbelgien (Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen )
Ziel des Zentrums ist es, die körperliche, psychische und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwischen 0 und 20 Jahren zu fördern. Wichtig: Kaleido-Ostbelgien ist eine präventive und keine therapeutische Einrichtung.
Kaleido-Ostbelgien bietet:
Für Kinder unter 3 Jahren:
Für Kinder ab 3 Jahren:
Gospertstraße 44
4700 Eupen
Tel.: +32 (0) 87 55 46 44
Fax: +32 (0)87 55 69 63
E-Mail: info@kaleido-dg.be
Neustraße 59,
4700 Eupen
Tel.: +32 (0)87 74 25 22
E-Mail: eupen@kaleido-dg.be
Bergstraße 28
4700 Eupen
Tel. +32 (0)87 55 81 00
Aachener Str. 48
4700 Eupen
Tel. +32 (0)87 74 39 00
Lütticher Straße 168A/2
4720 Kelmis
Tel.: +32 (0)87 65 89 58
E-Mail: kelmis@kaleido-dg.be
Zufahrt über die Lütticher Str. 164
Malmedyer Straße 5/1
4760 Büllingen
Tel. +32 (0)80 40 30 60
Frühhilfe Ostbelgien
Aufgabenbeschreibung
Sie fördert Kinder mit Entwicklungsverzögerungen. Zu den Aufgaben der Frühhilfe gehören:
Die Eltern werden über Gespräche und Begleitung von Anfang an in alle Entscheidungen der Förderung einbezogen.
Aufnahmebedingungen und -modalitäten
Die Frühhilfe ist für Familien zuständig, die in Ostbelgien wohnen. Um durch die Frühhilfe begleitet zu werden, muss das Kind mindestens in zwei Bereichen seiner Entwicklung Auffälligkeiten zeigen. Das Kind darf bei der Anfrage nicht älter als vier Jahre und elf Monate sein.
Eine Anfrage erfolgt telefonisch durch die Eltern oder durch Auflage des Jugendgerichts. Im Anschluss folgt eine „erste Phase“ mit Anamnese, Entwicklungsbilanz und Abschlussgespräch der 1. Phase.
Zielpublikum
Kleinkinder (0 – 6 Jahren) mit Entwicklungsverzögerungen und deren Familie
Frühhilfe Ostbelgien Elsenborn
Griesdeck 102-108
4750 Elsenborn
Tel.: 080 / 440 342
erica.margraff@begleitzentrum.be
Frühhilfe Ostbelgien Eupen
Marktplatz 2/6
4700 Eupen
Tel.: 087 / 556 262
fruehhilfe.eupen@begleitzentrum.be
Das Beratungsangebot richtet sich an Erwachsene und Jugendliche, an Einzelpersonen und Paare. Die Begleitung und den Schutz für Frauen und Kinder im Fall von seelischer, körperlicher und/oder sexueller Gewalt gewährt das Frauenhaus.
Eine Person kann, je nach Anfrage und Bedarf, mehrere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Professionelle Ansprechpartner können helfen, einen Umgang mit einer belastenden Situation zu finden oder Schwierigkeiten zu bewältigen. Hier sind einige Beispielsituationen, in denen Sie sich an Prisma wenden können:
Die Kostenbeteiligung der Beratungsangebote liegt zwischen 2,00 EUR und 20,00 EUR und hängt von dem Einkommen ab.
Aachener Straße 81
Residenz Justitia
4700 Eupen
Tel: +32 (0)87 74 42 41
E-Mail: kontakt@prisma-zentrum.be www.prisma-zentrum.be
Vorsorgeuntersuchungen, Erkrankungen, kleine Verletzungen. Suchen Sie einen Allgemeinarzt (Hausarzt) in Ihrer Nähe auf. Der Arzt wird Ihnen helfen und Sie eventuell zu einem Spezialisten/Facharzt oder zum Krankenhaus weiterschicken, falls dies notwendig ist. Der Arzt verschreibt Medikamente, die Sie dann in der Apotheke erhalten.
Bei einem Unfall, plötzlichen und schlimmen Erkrankungen kontaktieren Sie sofort den Notdienst (112) oder gehen Sie zur Notaufnahme des Krankenhauses in Ihrer Nähe (24 Stunden auf 24 Stunden). Wichtig: Kontaktieren Sie den Notdienst jedoch nur in dringenden Fällen (zum Beispiel Herzprobleme, Beinbruch, Bewusstlosigkeit, schlimme Schmerzen, etc.).
Von Freitag 20:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr übernimmt die Rufnummer 1733 die hausärztlichen Bereitschaftsdienste. Eventuell können Sie den Arzt auch zu sich rufen, falls Sie nicht die Möglichkeit haben, sich fortzubewegen. Falls Ihr medizinisches Problem nicht dringend ist, sollten Sie warten, bis Ihr Hausarzt Sprechstunden hat. Das ist finanziell günstiger.
Auch die Apotheken haben Nachtdienste. Informieren Sie sich in der Wochenzeitung oder im Grenz-Echo, welche Apotheke geöffnet ist. Eine andere Möglichkeit ist der Anruf folgender Nummer 0903/99 000 (1,50€ pro Minute Anruf).
Ukrainische Staatsangehörige, die im Besitz eines biometrischen Passes sind, sind von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte befreit. Sie dürfen sich legal bis zu 90 Tagen in Belgien aufhalten. Bei einem Kurzaufenthalt sind sie jedoch nicht berechtigt zu arbeiten, sie haben keinen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung und können grundsätzlich nicht der öffentlichen Krankenversicherung in Belgien beitreten. Erst der temporäre Schutz eröffnet diese Rechte.
Was ist aber mit den medizinischen Kosten während des Kurzaufenthaltes?
Der Föderale Öffentliche Dienst Soziale Eingliederung bestätigt auf seiner Website: “Bis zur Eröffnung eines Anspruchs bei der Versicherung, wird Personen, die die Ukraine wegen des Krieges verlassen haben und dem ÖSHZ erklären, dass sie einen Antrag auf den Status des temporären Schutzes stellen, dringende medizinische Hilfe gewährt.”
|
INFO INTEGRATION · Rathausplatz 14 A, B-4700 Eupen
+32 (0)497 52 27 83 · info-ukraine@roteskreuz.be